Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) zur digitalen Barrierefreiheit
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Was bedeutet das?
Der EAA (European Accessibility Act) sieht vor, dass Unternehmen ihre Produkte/Dienstleitungen barrierefrei gestalten müssen. Durch den EAA sollen die Accessibility Regeln der EU Mitgliedsstaaten vereinheitlicht werden. Es soll sichergestellt werden, dass Menschen mit Beeinträchtigung Websites bedienen können und nicht benachteiligt werden. Der EAA wurde in Österreich im Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) am 19.07.2023 umgesetzt und tritt ab 28.06.2025 in Kraft. Gerne können wir die Website anhand einer Checkliste prüfen und ggf. anpassen.
Bitte prüft rechtzeitig, ob das BaFG für euch anzuwenden ist. Ausgenommen sind grundsätzlich Kleinstunternehmen (weniger als 10 Mitarbeiter:innen und weniger als 2 Mio. Euro Jahresumsatz, bzw. Jahresbilanzsumme max. 2. Mio Euro)
Worauf ist bei der Umsetzung zu achten?
Wahrnehmbarkeit
- Bilder und andere grafische Elemente haben einen Alternativtext.
- Videos haben Untertitel & für Audioelemente gibt es Textalternativen.
- Das Kontrastverhältnis zwischen Text und Hintergrund entspricht den Richtlinien.
- Das Vergrößern der Website bis zu 200 % führt nicht zu Inhalts- oder Funktionalitätsverlusten; Auch bei vergrößerter Ansicht brechen Inhalte so um, dass kein horizontales Scrollen notwendig ist.
Tastaturbedienbarkeit
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Interaktive Elemente sind mit der Tastatur (Tabulator-Taste) ansteuer- und bedienbar.
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Es gibt einen wahrnehmbaren Fokus für alle interaktiven Elemente, wenn diese angesteuert werden.
Struktur
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Überschriften sind korrekt mit h-Elementen ausgezeichnet und entsprechen einer logischen und hierarchischen Struktur.
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Visuell wahrnehmbare Listen sind als geordnete, beschreibende oder ungeordnete Listen programmatisch gekennzeichnet und mit entsprechenden Listenelementen ausgezeichnet.
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Die Regionen und Inhaltsbereiche der Seiten sind mit HTML-Landmarks gekennzeichnet.
Formulare
- Eingabefelder haben Beschriftungen/Labels, die vor, über oder neben dem Eingabefeld positioniert sind.
- Alle Elemente sind tastaturbedienbar und interagieren mit assistiven Technologien (Dropdown Menüs, Datepicker, Radio Buttons, Checkboxen, etc.)
- Fehlermeldungen sind nachvollziehbar und mit den entsprechenden Eingabefeldern visuell und programmatisch verknüpft.
- Fehler, Warnungen, Statusmeldungen und Bestätigungen werden nicht nur durch Farbe kommuniziert.
Dynamische Elemente und Zeitbeschränkungen
- Es gibt keine dynamischen Elemente auf der Webseite. Wenn doch, gibt es ein Mechanismus zum Stoppen/Beenden.
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Es gibt keine flackernden, aufblitzenden Elemente.
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Es gibt keine Time Outs oder automatische Log-Outs bzw. diese können verlängert werden.
Links
- Linktexte sind eindeutig und aus dem Kontext heraus verständlich. Zu vermeiden sind „hier“, „mehr lesen“, etc.
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Links sind visuell erkennbar und unterscheiden sich nicht nur durch Farbe vom restlichen Text.
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Links, die zu einer externen Website führen, in einem neuen Tab/Fenster öffnen oder einen Download auslösen sind entsprechend gekennzeichnet.
Verständlichkeit
- Die Sprache der Website ist verständlich. Fremd-/Fachwörter und Abkürzungen werden weitestgehend vermieden oder erläutert.
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Die Seite hat eine konsistente Navigation. Die Struktur der Seite ist konsistent und Navigationselemente sind an gleicher Stelle positioniert
- Elemente mit gleicher Funktion, sind in ihrer Darstellung konsistent über die Seiten hinweg.
Bei Fragen stehen wir gerne per E-Mail zur Verfügung.
Häufig gestellte Fragen
Worauf muss man jetzt beim Design achten?
In der Screendesign-Phase sollte bereits versucht werden die genannten Aspekte (Kontraste, einheitliche Menüführungen, Struktur) bestmöglich zu berücksichtigen. Es gibt aber auch die Möglichkeit gewisse Funktionen de-/aktivierbar zu gestalten.
Gibt es auch Ausnahmen?
Ausgenommen sind grundsätzlich Kleinstunternehmen (weniger als 10 Mitarbeiter:innen und weniger als 2 Mio. Euro Jahresumsatz, bzw. Jahresbilanzsumme max. 2. Mio Euro)
Dürfen noch Animationen verwendet werden?
Ja, sofern sie nicht zu Einschränkungen führen. Auch hier kann wiederum die Möglichkeit zum Deaktivieren angeboten werden, um Personen mit Einschränkungen die Bedienbarkeit zu erleichtern.
Können einzelne Aufgaben in House umgesetzt werden?
Selbstverständlich können auch einzelne Aufgaben eigenständig umgesetzt werden. Dazu zählt zum Beispiel der Einbau von Alternativtexten bzw. Bild- oder Videobeschreibungen.
Können Videotitel automatisch generiert werden?
Ja, das ist möglich jedoch empfehlen wir ausdrücklich die Texte nochmals zu lesen und auf korrekte Interpretation zu prüfen.
Wie viel kostet die Berücksichtigung, um konform des BaFG zu sein?
Gerne können wir die Checkliste gemeinsam durchgehen und euch im Anschluss ein individuelles Angebot erstellen. Wichtig ist nur den Umfang bzw. auch die Aufgabenteilung gemeinsam vorab zu besprechen.